Bisphenol A ist eine chemische Substanz, die insbesondere bei der Herstellung von Polycarbonat, einem transparenten Hartplastik, zum Einsatz kommt.

Polycarbonat dient der Herstellung von Lebensmittelbehältern, wie z. B. wieder verwendbaren Flaschen, Babyflaschen, Geschirr (Teller und Tassen), und von Lagerungsgefäßen.

Bisphenol A kann über Aufbewahrungsbehälter, deren Materialien diese Substanz enthalten, in kleinen Mengen in die darin befindlichen Lebensmittel und Getränke gelangen.

 

Welche Gefahren bestehen?

Die Toxizität dieses Moleküls für den menschlichen Körper ist eine erwiesene Tatsache.

Je nach der aufgenommenen Tagesdosis wirkt sich Bisphenol A als endokriner Disruptor auf unseren Organismus aus (vorzeitige Pubertät usw.) und begünstigt insbesondere das Auftreten hormonabhängiger Krebsarten (Brustkrebs, Prostatakrebs usw.).

Die Verwendung von Bisphenol bei der Herstellung von Babyflaschen und Verpackungsmaterial für Säuglings- und Kleinkindernahrung ist zwar in manchen Ländern bereits verboten, doch in Bezug auf die „erlaubte Tagesdosis“ besteht auf europäischer und weltweiter Ebene noch keine Einigkeit.

 

Woran ist es zu erkennen?

Um Bisphenol A zu meiden, müssen die Recyclingsymbole beachtet werden. Gegenstände, die Bisphenol A enthalten, sind mit einem Dreieck mit einer Ziffer in der Mitte gekennzeichnet. Die zu meidenden Ziffern sind die 3, die für PVC (Polyvenylchlorid) steht, und die 7, die für Polycarbonat steht.

Bei Konservendosen gibt es keine genauen Angaben. Glasbehälter und Verpackungen aus Karton enthalten kein Bisphenol A.

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Wie kann es gemieden werden?

Es wird empfohlen, für die Aufbewahrung und Erwärmung von Lebensmitteln Glasbehälter zu verwenden. Ebenso ist es sinnvoll, den Konsum von Konservendosen, die Bisphenol A enthalten, einzuschränken. Schließlich sollte darauf verzichtet werden, Produkte in ihrer Plastikverpackung in der Mikrowelle zu erwärmen.