1990 ging man davon aus, dass nach einer bestätigten RA-Diagnose 50 % der betroffenen Patienten nach 3-jährigem Fortschreiten der Erkrankung nicht mehr arbeiten können. Im Jahr 2019 verzeichneten wir bei 95 % der Patienten eine langfristige Aufrechterhaltung der Berufstätigkeit.
Bei Schwerarbeitern müssen entsprechende Anpassungen in Betracht gezogen werden. Umschulungsmaßnahmen ermöglichen in vielen Situationen eine den Umständen angepasste Aufrechterhaltung der Berufstätigkeit.
Es gibt Hilfsmittel, die der Verbesserung des beruflichen Komforts dienen (ergonomische Tastatur und Maus, Bürostuhl mit verstellbarer Rückenlehne…).
Arbeitgeber können finanzielle Unterstützung für eine barrierefreie Umgestaltung der Räume oder für die Anpassung der Arbeitsplätze von Beschäftigten mit Behinderung erhalten (vgl. Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt).
Wenn sich die berufliche Tätigkeit nicht mehr mit dem Krankheitszustand vereinbaren lässt (Risiko für die Gelenke, fehlende Kraft, nicht anpassungsfähiger Arbeitsplatz), kann der Patient die erforderlichen Schritte einleiten, um die in Luxemburg gesetzlich vorgesehenen Lösungen voll auszuschöpfen.
- Arbeitszeitanpassung: Jederzeit kann mithilfe des Betriebsarztes eine Arbeitszeitanpassung in die Wege geleitet werden, um das Berufsleben einfacher zu gestalten. Eine der Aufgaben des Betriebsarztes besteht in der Verhandlung mit dem Arbeitgeber, mit dem Ziel, dem Patienten die Fortsetzung seiner Tätigkeit unter Berücksichtigung der krankheitsbedingten Einschränkungen zu ermöglichen (z. B. spätere Ankunft am Morgen).
- Eine Arbeitsunterbrechung wird vom Arzt verordnet und ermöglicht dem Patienten, während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit weiterhin ein Einkommen zu beziehen. Zum Ausgleich des Gehaltsverlustes zahlt die Krankenversicherung ein Krankengeld aus.
- Eine Langzeit-Arbeitsunterbrechung kann innerhalb eines Bezugszeitraums von 2 Jahren bis zu 78 Wochen betragen. Doch leider schützt Krankheit nicht vor Entlassung. Nur während der ersten 6 Monate der krankheitsbedingten Arbeitsunterbrechung darf der Beschäftigte nicht gekündigt werden.
- Progressive Arbeitsaufnahme: Nach einer Arbeitsunterbrechung ist eine Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit in Teilzeit möglich. Das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitnehmer auf der Grundlage einer Bescheinigung des Hausarztes und in Absprache mit dem Arbeitgeber bei der CNS einen Antrag auf progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen einreichen kann, unter der Voraussetzung, dass die Wiederaufnahme der Arbeit und die ausgeübte Tätigkeit als gesundheitsfördernd für den Beschäftigten anerkannt werden. Die progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen wird durch eine Entscheidung der CNS anhand einer begründeten Stellungnahme des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung genehmigt. Der Arbeitgeber kann eine Arbeitsaufnahme in Teilzeit aus therapeutischen Gründen ablehnen, wenn die Funktionsweise des Unternehmens diese nicht zulässt.
- Berufliche Wiedereingliederung: Wenn sich die Beschäftigung nicht mehr mit dem Gesundheitszustand des Patienten vereinbaren lässt, kann dieser beim Betriebsarzt einen Antrag auf innerbetriebliche Wiedereingliederung (innerhalb seines Unternehmens) oder außerbetriebliche Wiedereingliederung stellen.
- Die Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer wurde eingeführt, um die Eingliederung und Weiterbeschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Berufswelt zu fördern. Es handelt sich um eine persönliche Entscheidung! Der Patient kann diesen Schritt bei der ADEM (Arbeitsagentur) vollziehen.
- Arbeitsunfähigkeit: Wenn die rheumatoide Arthritis den Patienten über einen langen Zeitraum oder endgültig an der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit hindert, kann dieser beim Betriebsarzt oder beim Kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung einen Antrag auf Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit einreichen.
- Rente wegen Erwerbsminderung: Wenn der Patient seine Rechte auf krankheitsbedingte Arbeitsunterbrechung ausgeschöpft hat, kann er bei der nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP) einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente einreichen.