Der Ultraschall stellt das Hauptuntersuchungsverfahren der Schwangerschaftsdiagnostik und -vorsorge dar. Mit seiner Hilfe kann unter anderem Folgendes bestimmt werden:

  • Einnistung der befruchteten Eizelle
  • Geburtstermin
  • Körperbau, Wachstum und Vitalität des Fötus
  • Plazentation
  • Geschlecht

Die Ultraschalluntersuchungen werden vom Gynäkologen oder von einem Ultraschallarzt in der Ambulanz durchgeführt.

Die Nationale Gesundheitskasse (CNS) erstattet drei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft. Jede zusätzliche Untersuchung muss vom Arzt begründet werden.

Die Ultraschalluntersuchung des 1. Schwangerschaftstrimesters

Die Ultraschalluntersuchung des 1. Schwangerschaftstrimesters erfolgt idealerweise in der zwölften Woche nach Ausbleiben der Regelblutung (SWS) (zwischen Tag 4 der 11. SWS und Tag 6 der 13. SWS). Sie ist von wesentlicher Bedeutung, da sie die Bestätigung der Schwangerschaft, die exakte Bestimmung des Geburtstermins und die Überprüfung der einwandfreien Vitalität des Babys ermöglicht. Ebenso kann dabei ermittelt werden, ob es sich um eine Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft handelt. Schließlich dient sie der Nackentransparenzmessung (Erkennung von Trisomie 21 und sonstiger Auffälligkeiten).

Die Ultraschalluntersuchung des 2. Schwangerschaftstrimesters

Die Ultraschalluntersuchung des 2. Schwangerschaftstrimesters (morphologischer Ultraschall) erfolgt um die 22. Woche nach Ausbleiben der Regelblutung (zwischen Tag 4 der 20. SWS und Tag 6 der 23. SWS).
Bei dieser Untersuchung überprüft der Arzt alle anatomischen Strukturen des Babys und der Gebärmutter. Außerdem führt er bestimmte Messungen durch, um das Gewicht des Babys zu bestimmen und die einwandfreie Gefäßbildung in der Gebärmutter, der Plazenta, und der Nabelschnur und folglich die einwandfreie Sauerstoffversorgung des Babys sicherzustellen.

Die Ultraschalluntersuchung des 3. Schwangerschaftstrimesters

Die Ultraschalluntersuchung des 3. Schwangerschaftstrimesters erfolgt zwischen der 32. und der 34. Woche nach Ausbleiben der Regelblutung. Ihr Ziel besteht in der Überprüfung der Kindslage (Schädellage, Beckenendlage…), in einer weiteren Darstellung seiner lebenswichtigen Organe (Gehirn, Herz, Nieren…), in der Bestimmung der Fruchtwassermenge, in der Vergewisserung der einwandfreien Plazentafunktion und des einwandfreien Wachstums des Babys.

Doppler-Sonographie

Doppler-Sonographie: Ab dem 3. Schwangerschaftsmonat kann die Ultraschalluntersuchung entsprechend dem Schwangerschaftsverlauf durch eine Doppler-Sonographie der fetalen Blutgefäße, der Plazenta und der mütterlichen Uterusarterien ergänzt werden. Diese Untersuchung misst den Blutstrom in den Gefäßen und ermöglicht die Ermittlung und Messung bestimmter Gefäßanomalien.

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Pränataler Workshop: Die Schwangerschaft in Frage
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