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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einrichtung Hôpitaux Robert Schuman ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgende Seite: https://acteurdemasante.lu

Was versteht man unter digitaler Barrierefreiheit?

Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, die auf einer Website oder in einer Anwendung enthaltenden Informationen bequem abzurufen und zu nutzen. Dies gilt insbesondere für Menschen, die eine Behinderung haben und/oder eine Hilfssoftware oder spezielle Endgeräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Menschen mit einer anderen Behinderung).

Konformitätsstatus

Die vorliegende Internetseite entspricht weder dem europäischen Standard EN 301 549 noch dem Allgemeinen Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) Version 4.1, das diesen umsetzt. Die Kriterien dieser Nichtübereinstimmung werden nachfolgend aufgezählt.

Nicht barrierefreier Inhalt

Der nachfolgend beschriebene Inhalt ist aus folgendem Grund / folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Nichtübereinstimmungen

  • 1.2 Wird jedes dekorative Bild von den Hilfstechnologien ordnungsgemäß verborgen?
  • 3.1 Die Informationen dürfen auf keiner Seite des Internetauftritts ausschließlich durch die Farbe vermittelt werden. Wird diese Regel eingehalten?
  • 3.2 Ist der Kontrast zwischen der Text- und Hintergrundfarbe auf jeder Seite des Internetauftritts stark genug (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 3.3 Sind die in den Schnittstellenkomponenten verwendeten Farben bzw. die graphischen Elemente mit Informationsgehalt auf jeder Seite des Internetauftritts kontrastreich genug (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 4.1 Besitzt jedes aufgezeichnete, zeitbasierte Medium, falls relevant, eine Transkription oder eine Audiodeskription (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 4.4 Sind bei jedem aufgezeichneten, synchronisierten, zeitbasierten Medium mit synchronisierten Untertiteln diese Untertitel aussagekräftig?
  • 5.4 Ist für jede Datentabelle mit Überschrift die Überschrift richtig mit der Datentabelle verknüpft?
  • 5.6 Sind für jede Datentabelle die Spalten- und Zeilenüberschriften richtig angegeben?
  • 6.1 Ist jeder Link unmissverständlich (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 6.2 Hat auf jeder Seite des Internetauftritts jeder Link eine Bezeichnung?
  • 7.1 Ist jedes Skript, falls relevant, mit den Hilfstechnologien kompatibel?
  • 7.3 Ist jedes Skript über die Tastatur und über alle Zeigegeräte steuerbar (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 7.5 Werden die Statusmeldungen auf jeder Seite des Internetauftritts von den Hilfstechnologien richtig wiedergegeben?
  • 8.2 Ist für jede Seite des Internetauftritts der generierte Quellcode entsprechend der gewählten Dokumentenart gültig (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 8.6 Ist auf jeder Seite des Internetauftritts mit Seitenüberschrift diese Überschrift aussagekräftig?
  • 8.7 Wird auf jeder Seite des Internetauftritts jede Änderung der Sprache im Quellcode angegeben (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 8.9 Auf keiner Seite des Internetauftritts dürfen Beacons ausschließlich zu Präsentationszwecken eingesetzt werden. Wird diese Regel eingehalten?
  • 9.1 Werden die Informationen auf jeder Seite des Internetauftritts durch eine angemessene Verwendung von Überschriften strukturiert?
  • 9.3 Sind auf jeder Seite des Internetauftritts alle Listen ordnungsgemäß strukturiert?
  • 10.2 Bleibt bei Deaktivierung der Stylesheets auf jeder Seite des Internetauftritts der sichtbare Inhalt mit Informationsgehalt präsent?
  • 10.5 Werden auf jeder Seite des Internetauftritts die CSS-Angaben der Hintergrundfarben der Bestandteile und der Schriftart richtig verwendet?
  • 10.7 Ist auf jeder Seite des Internetauftritts bei jedem fokussierten Bestandteil die Fokussierung sichtbar?
  • 10.8 Sind auf jeder Seite des Internetauftritts die versteckten Inhalte so eingestellt, dass sie von den Hilfstechnologien verborgen werden?
  • 10.9 Die Informationen dürfen auf keiner Seite des Internetauftritts ausschließlich durch die Form, Größe oder Position vermittelt werden. Wird diese Regel eingehalten?
  • 10.11 Können die Inhalte auf jeder Seite des Internetauftritts dargestellt werden, ohne gleichzeitig einen vertikalen Bildlauf für ein Fenster mit einer Höhe von 256 px oder einen horizontalen Bildlauf für ein Fenster mit einer Breite von 320 px zu benötigen (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 10.12 Können auf jeder Seite des Internetauftritts die Abstandsverhältnisse des Textes ohne Inhalts- oder Funktionsverlust vom Nutzer neu eingestellt werden (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 10.13 Sind auf jeder Seite des Internetauftritts die Zusatzinhalte, die bei einer Fokussierung oder beim Überfliegen einer Schnittstellenkomponente erscheinen, durch den Nutzer steuerbar (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 11.1 Besitzt jedes Formularfeld ein Etikett?
  • 11.5 Wurden in jedem Formular die Felder derselben Art gruppiert, falls relevant?
  • 11.9 Ist in jedem Formular die Bezeichnung jeder Schaltfläche aussagekräftig (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 11.10 Wird in jedem Formular die Eingabesteuerung sinnvoll eingesetzt (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 11.13 Kann der Zweck eines Eingabefeldes abgeleitet werden, um das automatische Ausfüllen der Felder mit den Daten des Nutzers zu erleichtern?
  • 12.6 Können die auf mehreren Seiten des Internetauftritts vorhandenen inhaltlichen Gruppierungsfelder (Überschrift-, Hauptnavigations-, Hauptinhalts-, Fußzeilen- und Suchmaschinenfelder) erreicht oder umgangen werden?
  • 12.7 Ist auf jeder Seite des Internetauftritts ein Umgehungs- oder Schnellzugangslink vorhanden (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 12.8 Ist auf jeder Seite des Internetauftritts die Tab-Reihenfolge stimmig?
  • 13.3 Besitzt auf jeder Seite des Internetauftritts jedes downloadbare Bürodokument, falls relevant, eine zugängliche Version (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 13.10 Können auf jeder Seite des Internetauftritts die Funktionen, deren Nutzung oder Abruf einen komplexen Vorgang erfordert, auch mithilfe eines einfachen Vorgangs zur Verfügung gestellt werden (abgesehen von Sonderfällen)?

Erstellung der vorliegenden Erklärung zur Barrierefreiheit

Die vorliegende Erklärung wurde am 27. Dezember 2021 erstellt. Die Angaben in dieser Erklärung sind zutreffend und beruhen auf einer tatsächlichen Beurteilung der Übereinstimmng der vorliegenden Internetseite mit den im RGAA 4.1 festgelegten Anforderungen, sowie auf einer Beurteilung durch einen Außenstehenden: Temesis.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie einen Mangel an Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an service.communication@hopitauxschuman.lu: Beschreiben Sie Ihr Problem und die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb eines Monats zu antworten. Zur dauerhaften und angemessenen Lösung des Problems wird die Korrektur des Mangels an Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Falls dies nicht möglich ist, wird Ihnen die gewünschte Information in einem zugänglichen Format übermittelt, d. h. wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder in einer E-Mail
  • mündlich bei einem Gespräch oder telefonisch

Verfahren zur Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen

Bei einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie außerdem die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, eine für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständige Institution, über dessen Online-Beschwerdeformular zu informieren, oder den Ombudsmann, den Bürgerbeauftragten des Großherzogtums Luxemburg.

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