Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Einrichtung Hôpitaux Robert Schuman ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgende Seite: https://acteurdemasante.lu
Was versteht man unter digitaler Barrierefreiheit?
Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, die auf einer Website oder in einer Anwendung enthaltenden Informationen bequem abzurufen und zu nutzen. Dies gilt insbesondere für Menschen, die eine Behinderung haben und/oder eine Hilfssoftware oder spezielle Endgeräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Menschen mit einer anderen Behinderung).
Konformitätsstatus
Die vorliegende Internetseite und die mobile Anwendung entsprechen teilweise der europäischen Norm EN 301 549 sowie dem Referenzrahmen zur Bewertung der Barrierefreiheit von Webangeboten (RAWeb 1) (Référentiel d’évaluation de l’Accessibilité Web (RAWeb 1) und dem Referenzrahmen zur Bewertung der Barrierefreiheit mobiler Anwendungen (RAAM 1.1) (Référentiel d’évaluation de l’accessibilité des applications mobiles (RAAM 1.1)), die diese umsetzen – aufgrund der nachstehend aufgeführten Punkte.
Nicht barrierefreier Inhalt
Der nachfolgend beschriebene Inhalt ist aus folgendem Grund / folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Nichtübereinstimmungen
- 7.1 Ist jedes Skript, falls relevant, mit den Hilfstechnologien kompatibel?
- 7.3 Ist jedes Skript über die Tastatur und über alle Zeigegeräte steuerbar (abgesehen von Sonderfällen)?
- 7.4 Wird der Nutzer auf jedes Skript, das eine Kontextänderung ankündigt, hingewiesen oder besitzt er die Kontrolle darüber?
- 7.5 Werden die Statusmeldungen auf jeder Seite des Internetauftritts von den Hilfstechnologien richtig wiedergegeben?
- 8.2 Ist für jede Seite des Internetauftritts der generierte Quellcode entsprechend der gewählten Dokumentenart gültig (abgesehen von Sonderfällen)?
- 9.1 Werden die Informationen auf jeder Seite des Internetauftritts durch eine angemessene Verwendung von Überschriften strukturiert?
- 9.2 Ist in jeder Webseite die Struktur des Dokuments kohärent (abgesehen von Sonderfällen)?
- 10.4 Bleibt der Text auf jeder Webseite lesbar, wenn die Schriftgröße auf mindestens 200 % vergrößert wird (Sonderfälle ausgenommen)?
- 10.11 Können die Inhalte auf jeder Seite des Internetauftritts dargestellt werden, ohne gleichzeitig einen vertikalen Bildlauf für ein Fenster mit einer Höhe von 256 px oder einen horizontalen Bildlauf für ein Fenster mit einer Breite von 320 px zu benötigen (abgesehen von Sonderfällen)?
- 12.3 Ist die Seite „Sitemap“ relevant?
- 12.4 Ist die Seite „Sitemap“ in jedem Satz von Seiten gleich gut erreichbar?
- 12.9 Auf jeder Webseite sollte die Navigation keine Tastaturfallen enthalten. Wird diese Regel eingehalten?
- 12.10 Sind auf jeder Webseite Tastaturkürzel, die nur eine Taste verwenden (Groß- und Kleinbuchstaben, Satzzeichen, Zahlen oder Symbole), für den Nutzer kontrollierbar?
- 12.11 Sind auf jeder Seite des Internetauftritts die Zusatzinhalte, die beim Überfliegen, bei der Fokussierung oder Aktivierung einer Schnittstellenkomponente erscheinen, falls relevant, über die Tastatur erreichbar?
Erstellung der vorliegenden Erklärung zur Barrierefreiheit
Die vorliegende Erklärung wurde am 2. Juli 2025 erstellt. Die Angaben in dieser Erklärung sind zutreffend und beruhen auf einer tatsächlichen Beurteilung der Übereinstimmng der vorliegenden Internetseite mit den im RGAA 4.1 festgelegten Anforderungen, sowie auf einer Beurteilung durch einen Außenstehenden: Binsfeld.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie einen Mangel an Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an service.communication@hopitauxschuman.lu: Beschreiben Sie Ihr Problem und die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb eines Monats zu antworten. Zur dauerhaften und angemessenen Lösung des Problems wird die Korrektur des Mangels an Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Falls dies nicht möglich ist, wird Ihnen die gewünschte Information in einem zugänglichen Format übermittelt, d. h. wahlweise:
- schriftlich in einem Dokument oder in einer E-Mail
- mündlich bei einem Gespräch oder telefonisch
Verfahren zur Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen
Bei einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie außerdem die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, eine für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständige Institution, über dessen Online-Beschwerdeformular zu informieren, oder den Ombudsmann, den Bürgerbeauftragten des Großherzogtums Luxemburg.