Die Pflegeversicherung (AD) unterstützt Personen, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung die unverzichtbaren täglichen Verrichtungen nicht mehr allein bewerkstelligen können. Sie wurde 1999 eingeführt und untersteht der Nationalen Gesundheitskasse (CNS).
Jede bei der CNS versicherte Person, die in der eigenen Wohnung oder in einer Einrichtung lebt, kann einen Antrag stellen. Dieser muss ein unterzeichnetes Auskunftsformular und ein ärztliches Gutachten mit der Bezeichnung R20 beinhalten.
Der Anspruch besteht für Personen, die einen dauerhaften Autonomieverlust (über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten) aufweisen und wöchentlich mindestens dreieinhalb Stunden lang Hilfe bei bestimmten Verrichtungen, wie z. B. Waschen, Ankleiden, Essen oder Fortbewegung, benötigen.
Die Bewertungs- und Kontrollbehörde der Pflegeversicherung prüft jede Situation und bestimmt die zu bewilligende Unterstützung. Diese kann in Form von Sachleistungen (durch zugelassene Anbieter) gewährt werden und/oder in Form von Geldleistungen, wenn ein pflegender Angehöriger die Betreuung übernimmt.
Die Pflegeversicherung umfasst ein breit gefächertes Leistungsangebot: Körperpflege, technische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollstuhl), Umgestaltung des Wohnraums (angepasstes Bad, Treppenlift) oder auch Schulungen für private Pflegepersonen. Das Ziel besteht in der bestmöglichen Bewahrung der Selbstständigkeit und Lebensqualität.
Ein Teil der Maßnahmen, die für das Wohlbefinden und den Verbleib in der eigenen Wohnung erforderlich sind, wird ebenfalls von der Pflegeversicherung finanziert. Je nach Vertrag kann sie in diesem Sinne bestimmte Leistungen abdecken, wie z. B. die ärztliche und nicht-ärztliche medizinische Betreuung, aber auch praktische Hilfen, wie z. B. die individuelle Aufsicht, eine Haushaltshilfe oder die Unterstützung bei den täglichen Verrichtungen. Darüber hinaus erleichtert sie den Zugang zu geeigneten Einrichtungen, wie z. B. zur Tagespflege, die den pflegebedürftigen Menschen einen sicheren, anregenden und gemeinschaftsstiftenden Rahmen bieten, während sie zugleich die pflegenden Angehörigen entlasten.
Bei einem Aufenthalt im Seniorenheim übernimmt sie ebenfalls die Pflegekosten, nicht aber die Unterbringungskosten.
Angesichts einer alternden Bevölkerung bietet dieses Modell ein Konzept der Solidarität, das die menschliche Würde in den Mittelpunkt rückt.
Dieser Erfahrungsbericht stammt aus der zweiten Ausgabe des Health Bells.