Wann ist die Entlassung aus der Entbindungsklinik möglich?

Während Ihres gesamten Aufenthalts in der Entbindungsklinik werden Sie von unseren Fachkräfteteams begleitet und beraten, mit dem Ziel, Ihre Rückkehr nachhause so entspannt wie möglich vorzubereiten.

In der Regel beträgt die Aufenthaltsdauer in der Entbindungsklinik bei einer vaginalen Entbindung zwischen 3 und 4 Tage und bei einem Kaiserschnitt zwischen 4 und 5 Tage.

Entscheidungen über Entlassungen werden vom Ärzteteam getroffen, in diesem Fall vom Gynäkologen und vom Kinderarzt.

Das Ärzte- und Pflegeteam berücksichtigt im Hinblick auf Ihre gemeinsame Entlassung mehrere Aspekte.

 

Bei der Mutter

Während Ihres Aufenthalts hilft Ihnen das Pflegepersonal, Ihre Kompetenzen in Bezug auf die Betreuung Ihres Babys zu erweitern. Die Versorgung eines Neugeborenen beschränkt sich nämlich nicht auf das Wickeln, Baden und Füttern. Damit das Kind sein psychisches Gleichgewicht finden und sich sicher und geborgen fühlen kann, müssen ebenso seine emotionalen Bedürfnisse (nach Kontakt, Nähe, Wärme…) in angemessener Weise erfüllt werden.

Es kann sein, dass der Gedanke an die Rückkehr nachhause mit Ihrem Neugeborenen bei Ihnen Zweifel und Befürchtungen auslöst, vor allem, wenn es sich um das erste Kind handelt. Während Ihres Aufenthalts sind Sie nämlich von Fachleuten umgeben, die bei Bedarf schnell eingreifen können und Sie bei der Betreuung Ihres Kindes unterstützen können.

Von den ersten Stunden an kümmern Sie sich um Ihr Kind, sodass Sie es auf natürliche Weise kennen, verstehen und beruhigen lernen.

Wie Sie bemerken werden, besitzt Ihr Kind ab seiner Geburt zahlreiche Fähigkeiten, die Ihnen helfen, sich um es zu kümmern.

Über das Beziehungskonzept hinaus berücksichtigt das Ärzte- und Pflegeteam noch weitere Kriterien:

  • Aufbau einer stabilen Mutter-Kind-Bindung
  • angemessene familiäre und/oder soziale Unterstützung
  • Bewältigung schwieriger Situationen auf psychischer oder sozialer Ebene usw.
  • Nichtvorhandensein postpartaler Komplikationen
  • Nichtvorhandensein einer unzureichend kontrollierten chronischen Erkrankung
  • Schmerzkontrolle
  • Nichtvorhandensein von Anzeichen einer Infektion
  • Nichtvorhandensein von Symptomen einer Thromboembolie

Am Vorabend Ihrer Entlassung bespricht die Pflegekraft mit Ihnen sämtliche Kompetenzen, die Sie während Ihres Aufenthalts erworben haben. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Bilanz zu ziehen und Ihre letzten Fragen zu stellen.

 

Beim Neugeborenen

Im Hinblick auf die Entlassung werden bestimmte klinische Kriterien berücksichtigt, nämlich:

  • unauffälliger klinischer Befund am Folgetag der Geburt und vor der Entlassung
  • Gewichtsabnahme von maximal 10 % des Geburtsgewichts oder weniger, bzw. Gewichtszunahme
  • stabile Achseltemperatur zwischen 36° und 37°
  • funktionierende Ernährung
  • Nichtvorhandensein eines Ikterus, der eine Fototherapie erfordert
  • bereits erfolgtes Neugeborenen-Screening oder hierfür festgelegter Termin bei vorzeitiger Entlassung
  • Nichtvorhandensein von Anzeichen einer möglichen Infektion

Wenn Sie Unterstützung beim Stillen benötigen, können Sie einen Termin bei einer Stillberaterin in der Ambulanz vereinbaren.

Bei Problemen können Sie sich jederzeit unter 26.333.9310 an die Entbindungsklinik wenden.

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Pränataler Workshop: Begrüßung, Rhythmus und Sicherheit des Babys zu Hause
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