CliniqueBohler_Rehausseur_Voiture

Die Verwendung einer Sitzerhöhung ist vorgeschrieben, denn man geht davon aus, dass die Beckenknochen des Kindes nicht ausreichend entwickelt sind, um den Beckengurt des fahrzeugeigenen Dreipunktgurts zu halten.

Bei einem Aufprall kann der Gurt nach oben auf den Bauch des Kindes rutschen, sodass ein Verletzungsrisiko besteht. Die Sitzerhöhung sorgt für den Halt des Gurtes unterhalb des Bauches, sodass diese Risiken verringert werden.

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Sitzerhöhungen mit oder ohne Rückenlehne sind für Kinder mit einem Körpergewicht von 15-36 kg zugelassen.

Der Wechsel zu einer Sitzerhöhung sollte erfolgen, wenn das Kind 18 kg wiegt oder wenn sein Kopf die Rückenlehne des vorherigen Kindersitzes überragt.

Die Sitzerhöhung kann entweder mit dem fahrzeugeigenen Sicherheitsgurt oder mit dem Isofix-System befestigt werden.

 

Tipps:

  • Es wird empfohlen, eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne zu wählen.
  • Stellen Sie sicher, dass der Sicherheitsgurt richtig angelegt ist (Dreipunktgurt).
  • Der fahrzeugeigene Beckengurt (Zweipunktgurt) ist nicht zur Befestigung der Sitzerhöhung geeignet.
  • Ab einer Größe von 1,50 m genügt es, das Kind mit dem fahrzeugeigenen Sicherheitsgurt anzuschnallen.