Was ist die Dreimonatsspritze und wie wirkt sie?

Es handelt sich um eine hormonelle Langzeitverhütungsmethode, bei der ein sehr hoch dosiertes, synthetisches Gestagen intramuskulär injiziert wird.

Die Wirkweise der Spritze besteht in der Hemmung des Eisprungs über einen Zeitraum von 12 Wochen (3 Monate). Diese Injektion muss am Zyklusbeginn erfolgen und alle 3 Monate wiederholt werden.

Das Arzneimittel ist auf ärztliche Verordnung nach einem Besuch beim Gynäkologen erhältlich. Die Injektion kann von einem Gynäkologen, einer Hebamme oder einer Pflegekraft durchgeführt werden.

 

Wirksamkeit

Es handelt sich um eine sehr wirksame Verhütungsmethode mit einer Erfolgsrate von 99,7 %.
Bestimmte Arzneimittel (Antibiotika, Antiepileptika, Benzodiazepin, usw.) können ihre Wirksamkeit beeinträchtigen.

 

Vorteile

  • Das Vergessen der Verhütung ist ausgeschlossen.
  • hohe Wirksamkeit

 

Hauptnebenwirkungen

  • Möglichkeit der Gewichtszunahme
  • Auftreten von Hautproblemen, wie z. B. Akne
  • unregelmäßige Menstruation, entweder zu häufig, zu selten oder sogar vollständiges Ausbleiben der Blutungen (Amenorrhoe). Oft handelt es sich dabei um eine willkommene oder erwünschte Nebenwirkung.
  • Die Wartezeit nach der letzten Spritze bis zur Wiedergewinnung der Fruchtbarkeit kann drei bis zwölf Monate betragen.
  • Osteoporose-Risiko bei sehr langer Anwendung (vor allem wenn zusätzliche Risikofaktoren vorliegen)

 

Die wichtigsten Kontraindikationen

  • Thrombophlebitis
  • Thromboembolische Erkrankungen
  • Leberfunktionsstörungen
  • hormonabhängiger Tumor
  • Adipositas
  • Verdauungsbeschwerden
  • Verschlimmerung oder Auftreten depressiver Zustände, Nervosität, Schwindel, Kopfschmerzen
  • Bluthochdruck
  • Diabetes

 

In der Wochenbettphase

Aufgrund ihrer hohen Hormondosierung ist die Dreimonatsspritze nicht die Methode der ersten Wahl.

Diese Verhütungsmethode schützt nicht vor sexuell übertragbaren Krankheiten (STD).
Das Arzneimittel ist auf ärztliche Verordnung nach einem Besuch beim Gynäkologen erhältlich. Es wird von der Nationalen Gesundheitskasse nicht erstattet.
Die angewandte Verhütungsmethode darf nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Arzt geändert werden.

 

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