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Die Transplantation mithilfe einer Lebendorganspende

Ein lebender Organspender muss laut Gesetz volljährig sein und durch eine verwandtschaftliche oder emotionale Beziehung mit dem Organempfänger verbunden sein. Deshalb kommen folgende Personen als Organspender in Frage:

  • Vater oder Mutter
  • Bruder oder Schwester
  • Ehepartner(in)/Lebenspartner(in)
  • Sohn oder Tochter
  • ein Großelternteil
  • Onkel oder Tante
  • Cousin oder Kusine ersten Grades
  • Ehepartner(in) der Mutter oder des Vaters
  • jede Person, die seit über 2 Jahren durch eine emotionale Beziehung mit dem Organempfänger verbunden ist (enger Freund)

In bestimmten Fällen ist es möglich, vor der Einleitung eines Nierenersatzverfahrens (Hämodialyse oder Peritonealdialyse) mit der entsprechenden Untersuchung zu beginnen.

Eine Lebendorganspende stellt die ideale Lösung dar, da sie aufgrund ihrer Planbarkeit optimale Voraussetzungen für die Transplantation bietet. Ein Transplantat aus einer Lebendorganspende weist in der Regel eine längere Lebensdauer auf als ein Transplantat aus einer postmortalen Organspende.

Für den lebenden Spender besteht die Organspende in einem vollständig kontrollierten chirurgischen Eingriff, der einen ungefähr einwöchigen Klinikaufenthalt erfordert.

Dieser Eingriff bringt dieselben Risiken mit sich wie jede sonstige Operation, d. h. Risiken in Verbindung mit der Anästhesie oder mit postoperativen Komplikationen.

Der Organspender unterzieht sich gleichzeitig mit dem Organempfänger einem Gesundheits-Check-up. Es ist in jedem Fall möglich, mehrere potenzielle Spender zu haben.

Wenn eine Lebendorganspende in Frage kommt, wird die Angelegenheit von einem Ethikausschuss geprüft. Dieser genehmigt die Transplantation.

Der Körper ist in der Lage, sich nach dem Eingriff an die neue Situation zu gewöhnen: Die verbleibende Niere wird größer und übernimmt die Funktion von 2 Nieren.

Um den einwandfreien Gesundheitszustand des Spenders zu gewährleisten, wird in der Folgezeit seine Nachsorge zunächst vom Transplantationsteam übernommen und später vom Hausarzt,

Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, eine Lebendorganspende zu erhalten, können Sie sich in eine Liste aufnehmen lassen, um die Niere eines verstorbenen Spenders zu erhalten.

Wenn Sie in Luxemburg wohnen, haben Sie die Möglichkeit, in die Listen Eurotransplant oder France Transplant aufgenommen zu werden. Das bedeutet, dass bis zum Erhalt eines Transplantats eine gewisse Wartezeit besteht.

Sehr häufig muss der Betroffene vor der Transplantation ein Nierenersatzverfahren beginnen (Hämodialyse oder Peritonealdialyse).

 

Die Transplantation mithilfe einer postmortalen Organspende

Der Patient, von dem das Transplantat stammt, befindet sich entweder im Zustand des Hirntods oder des klinischen Todes. Bei der Organentnahme wird dem Körper des verstorbenen Patienten die gebührende Achtung entgegengebracht.

Am Tag der Benachrichtigung und vor der Transplantation findet eine letzte Untersuchungsreihe statt, um die einwandfreie Kompatibilität des Transplantats mit seinem Empfänger zu gewährleisten.

Unabhängig von der Art der Organspende muss sich der Organempfänger lebenslang konsequent einer strengen Behandlung unterziehen, um die Abstoßung des Transplantats zu vermeiden.

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Die Organspende
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Patientenbericht: Nierentransplantation
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